Ab 1. April 2025, und das ist kein Scherz, werden in Österreich Elektrofahrzeuge besteuert. Derartige Gesetzesentwürfe lieferte die neue Regierung vor wenigen Tagen ab. Bisher wurden ja nur Verbrennerfahrer steuerlich gemolken, ab April geht es dann auch den Elektrofahrern an die Geldbörse.
Steuer für Elektroautos beschlossen
Um drohende EU-Defizitverfahren abzuwenden, plant die Regierung umfangreiche Sparmaßnahmen und nebenbei auch einige Steuererhöhungen. So wurde beispielsweise die motorbezogene Versicherungsteuer für Elektrofahrzeuge beschlossen. Diese Regelung gilt sowohl für Neuwagen als auch für bereits zugelassene Fahrzeuge.
Normalerweise werden motorbezogene Versicherungsteuern an der Leistung und der CO2-Emmisionnen bei Verbrennungsmotoren berechnet. Da Elektrofahrzeuge keinen CO2-Austoss haben, wird hierzu eine neue Formel angewandt. Die Steuer für Elektromobile errechnet sich zukünftig aus einer Kombination aus Fahrzeuggewicht und Motorleistung. Nachteilig ist hier zu erwähnen, dass Elektrofahrzeuge meist sehr hohes Gewicht und auch teilweise sehr starke Motorleistungen aufweisen.
Ein paar Rechenbeispiele
Der “Standard” und die “Presse” haben dazu auch gleich einige Rechenbeispiele angestellt. Ein „Skoda Enya“ kommt nach dieser Berechnung auf etwa 480 Euro Versicherungsteuer jährlich. Bei einem „BMW i4“ wird die neue Steuer ungefähr mit 530 Euro pro Jahr zu Buche schlagen. Deutlich teurer wird es da bei den beliebten Tesla-Modellen. Für einen „Tesla Y“ muss man künftig 950 Euro jährlich an Steuern löhnen. Der „BYD Seal“ kommt im Schnitt auf 813 Euro pro Jahr.
Um dies noch etwas zu verdeutlichen, nehmen wir beispielsweise einen “VW ID3 Pro”, ein durchschnittliches Fahrzeug, das einem „VW Golf“ gleicht – mit einer Leistung von 170 kW (231 PS) und einem Gewicht von 2.280 Kilogramm, so beläuft sich bei diesem Automobil die jährliche motorbezogene Steuer auf 514,20 Euro. Das sind monatlich ungefähr 42,85 Euro. Im direkten Vergleich mit einem Verbennerfahrzeug, gleicht dies einem „VW Golf Sport TSI“ mit 110 kW (150 PS) Leistung. Bei allen genannten Fahrzeugen kommt hier noch die Versicherungsprämie hinzu, also die Haftpflichtversicherung und je nach individuell gewählten Tarif auch noch der Betrag der Teil- oder Vollkasko.
Keine Strompreisbremse mehr
Besonders rosig sieht die Zukunft der Elektromobilität damit nicht aus, zumal im heurigen Jahr auch die Mehrwertsteuer für Module einer Photovoltaikanlagen gefordert wird. Diese lag ja bisher bei 0% Mehrwertsteuer. Dies gilt allerdings nur für Neuanschaffung, machen die Installation einer solchen Anlage dennoch teurer. Nicht ausser Acht lassen darf man auch die Tatsache das ab 2025 keine Strompreisbremse mehr für Energieanbieter gilt. Das könnte die Strompreise weiter in die Höhe treiben.
Quellennachweis: kurier.at; vol.at; derstandard.at;
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